Die Ladestationen der Stadtwerke Neustrelitz auf einen Blick

 

  • Schnell-Ladestation am Landeszentrum für Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (kurz Leea), Am Kiefernwald
  • Am Stadthafen, Zierker Nebenstraße 3
  • Am Tiergarten
  • Bahnhof
  • Bruchstraße 2
  • Karbe-Wagner-Straße (Netto-Discounter)
  • Landeszentrum für Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern (kurz Leea), Am Kiefernwald
  • Louisenstraße (Höhe Carolinum)
  • Parkplatz Semmelweisstraße
  • Strelitzer Chaussee 296 (bei der AWO-Kita)
  • Venusberg 1a

Hier finden Sie eine Auswahl von Elektromobilitäts-Anbietern, mit denen die Stadtwerke Neustrelitz GmbH aktuell zusammenarbeitet, um Ihnen das Tanken an den Neustrelitzer Stromladesäulen zu ermöglichen. Nutzen Sie den Service! Gewiss finden Sie bei den nachfolgend aufgeführten Unternehmen Ihren geeigneten Anbieter mit dem passenden Tarif für Sie und Ihr Fahrzeug!

  • DREWAG NETZ GmbH
  • eeMobility GmbH
  • E-FLUX
  • EnBW Energie Baden-Württemberg
  • ENIO GmbH
  • ENSO NETZ GmbH
  • Ewag kamenz Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz
  • has.to.be
  • kreait GmbH
  • Last Mile Solutions
  • Maingau Energie
  • Meißener Stadtwerke GmbH
  • New Motion
  • PlugSurfing
  • Stadtwerke Elmshorn
  • Stadtwerke Grevesmühlen
  • Stadtwerke Norderstedt
  • Stadtwerke Wedel GmbH
  • Travelcard
  • Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
  • Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH

Ganz nebenbei: In der Praxis heißt das, wer regelmäßig längere Strecken fährt und das Geschäftsfeld seines Anbieters verlässt, für den ist der Service eines geeigneten Elektromobilitäts-Anbieters sinnvoll. Wer davon Gebrauch macht, sollte sich jedoch vorab über Tarife und mögliche Zusatzgebühren informieren.

Ladestationen für E-Fahrzeuge sind meldepflichtig

Die beabsichtigte Installation privater und gewerblicher Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ist dem Netzbetreiber, also in Neustrelitz den Stadtwerken, zwecks Zustimmung mitzuteilen. Das hat der Gesetzgeber festgelegt, sofern die sogenannte Summen-Bemessungsleistung der Anlage 12 Kilovoltampere überschreitet.

Der Netzbetreiber ist im Gegenzug verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern. Der Installateur der Ladeeinrichtung kann die Meldung übrigens übernehmen. Die Stadtwerke haben entsprechende Formulare, die auch auf dieser Seite heruntergeladen werden können, an die Elektrofirmen im Versorgungsgebiet verteilt.