Stromanbieterwechsel: Das ändert sich ab 6. Juni 2025

Gesetzliche Neuerungen auf dem Strommarkt.

Bedeutet es, dass ich meinen Stromlieferanten ab 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden wechseln kann?

Nein, die Kündigungsfristen bleiben wie bisher bestehen. Ab dem 6 Juni 2025 werden die Marktprozesse angepasst, sodass Ihr neuer Lieferant innerhalb von 24 Stunden eine Information erhält, ob der gewünschte Anbieterwechsel möglich ist. Dies ist ein erster Schritt der Bundesnetzagentur und des Gesetzgebers, um zukünftige Wechsel tatsächlich innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.

 

Was ändert sich für mich?

Die größte Veränderung für Sie entsteht bei Umzügen. Bisher konnte man sich 6 Wochen rückwirkend beim Energieversorger an- oder abmelden. Ab dem 6.Juni 2025 ist diese Meldung nur noch in die Zukunft möglich, das heißt Sie müssen Ihrem Energieversorger den Umzug bitte möglichst 7 Tage vorher anzeigen. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden geht jeder Tag und die entstehenden Kosten nach dem Umzug zu Lasten des aktuellen Vertragsnehmers.