Stadtwerke-Kunden erhalten Jahresrechnungen

In den kommenden Tagen werden über 20.000 Jahresverbrauchsabrechnungen an die Kunden der Neustrelitzer Stadtwerke verschickt.

In diesem Jahr sind die Rechnungen umfangreicher als in den Vorjahren. Neben den Beträgen für die einzelnen Dienstleistungen für Strom, Wasser, Fernwärme und Gaswerden die schon gezahlten Abschläge und das mögliche Guthaben bzw. mögliche Nachzahlungen ausgewiesen.

Neu ist, dass die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen aufgrund der Energiekrise berücksichtigt werden.

Dazu gehören:

  • Die Senkung der Umsatzsteuer : Die Senkung der Umsatzsteuer von Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent geben die Stadtwerke Neustrelitz eins zu eins an ihre Kunden weiter. Rückwirkend zum 1. Oktober wird die Umsatzsteuersenkung in der Jahresrechnung abgerechnet.
  • Der Wegfall der EEG-Umlage: EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Bisher wurde damit die Förderung von regenerativen Energien finanziert. Um die Stromkunden von den zuletzt stark steigenden Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung den Wegfall dieser Umlage beschlossen. Zum 1. Juli haben die Stadtwerke Neustrelitz als Versorger diese Entlastung in voller Höhe an ihre Kunden weitergeben.
  • Die Soforthilfen für Wärme und Gas : Die berechtigten Fernwärme- und Gaskunden sind befreit von der Abschlagszahlung für Dezember 2022. Bei möglichen Abweichungen vom Endbetrag wird diese in der Jahresrechnung berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der gezahlten Abschläge durch die Dezember-Soforthilfe im ersten Schritt (zu finden auf Seite 1 Ihrer Rechnung) reduziert hat. Der von der Bundesrepublik gezahlte Soforthilfe-Betrag, der den regulären Dezember-Abschlag ersetzt, wird auf Seite 3 (bei Gas) Ihrer Rechnung ausgewiesen. Die Höhe der ausgewiesenen Soforthilfe wird jedoch nicht Ihrem regulären Abschlag entsprechen, da die gesetzliche Vorgabe zur Berechnung von der Abschlagsermittlung der Stadtwerke Neustrelitz abweicht.

Wichtiger Hinweis! Nicht berücksichtigt sind mögliche Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Die Neustrelitzer Stadtwerke haben zum 1. Januar 2023 (Umlandkunden zum 1. Februar 2023) die Preise für Strom und Gas wie angekündigt angehoben. Eine Kilowattstunde strelitz.strom24-plus kostet  beispielsweise mit Beginn des nächsten Jahres 36,09 Cent pro Kilowattstunde (Arbeitspreis). Mit dieser Anpassung bleiben die Strompreise Dank einer umsichtigen Beschaffungsstrategie bei einem großen Teil der Kunden deutlich unter der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Deckelung von 40 Cent pro Kilowattstunde bei 80 Prozent des Verbrauchs.

(80 Prozent des Gas- und Fernwärmeverbrauchs ist für Tarifkunden bei 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme gedeckelt.) 

Die Preisbremse gilt ab März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Aufgrund dessen, dass die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme noch nicht berücksichtigt wurden, fallen für Kunden der Neustrelitzer Stadtwerke, die unter den Energiepreisdeckel fallen, die Abschläge für dieses Jahr zunächst höher aus. Diese Kunden bekommen aber vor dem 1. März ein weiteres gesondertes Schreiben, mit dem sie über den dann gültigen niedrigeren Abschlag informiert werden. Außerdem werden die Monate Januar und Februar dann verrechnet.