Bedeutet es, dass ich meinen Stromlieferanten ab 06.06.2025 innerhalb von 24 Stunden wechseln kann?
Nein, die Kündigungsfristen bleiben wie bisher bestehen. Ab dem 06.06.2025 werden die Marktprozesse angepasst, sodass Ihr neuer Lieferant innerhalb von 24 Stunden eine Information erhält, ob der gewünschte Anbieterwechsel möglich ist. Dies ist ein erster Schritt der Bundesnetzagentur und des Gesetzgebers, um zukünftige Wechsel tatsächlich innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.
Was ändert sich für mich?
Die größte Veränderung für Sie entsteht bei Umzügen. Bisher konnte man sich 6 Wochen rückwirkend beim Energieversorger an- oder abmelden. Ab dem 06.06.2025 ist diese Meldung nur noch in die Zukunft möglich, das heißt Sie müssen Ihrem Energieversorger den Umzug bitte möglichst 7 Tage vorher anzeigen. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden geht jeder Tag und die entstehenden Kosten nach dem Umzug zu Lasten des aktuellen Vertragsnehmers.
| Stand 01.01.2024 | Stand 01.01.2025 | |||
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| Cent/kWh Netto* | Cent/kWh Netto* | ||
Strom | Energiesteuer | 2,050 | 2,050 | ||
| KWKG-Umlage | 0,275 | 0,277 | ||
| Aufschlag für besondere Netznutzung | ≤ 1.000.000 kWh | 0,403 | 1,558 | |
| Offshore-Netzumlage | 0,656 | 0,816 | ||
| AbLa-Umlage | 0,00 | 0,00 | ||
| EEG | 0,000 | 0,000 | ||
| Konzessionsabgabe | bis 25.000 Einwohner | 1,32 | 1,32 | |
| Sondervertragskosten | 0,11 | 0,11 |
*Die Nettopreise verstehen sich zzgl. der gültigen Umsatzsteuer.