Die Preisbremsen treten ab 1. März in Kraft

Um die deutschlandweit stark gestiegenen Energiepreise für Verbraucher und Großkunden abzufedern, wurden eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen beschlossen.

Ab 1. März entfalten diese Wirkung und gelten ab diesem Zeitpunkt rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

Aufgrund dessen, dass die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme in den derzeit versendeten Jahresverbrauchsabrechnungen noch nicht berücksichtigt wurden, fallen für Kunden der Neustrelitzer Stadtwerke, die unter den Energiepreisdeckel fallen, die Abschläge für dieses Jahr zunächst höher aus. Diese Kunden bekommen aber vor dem 1. März ein weiteres gesondertes Schreiben, mit dem sie über den dann gültigen niedrigeren Abschlag informiert werden. Außerdem werden die Monate Januar und Februar dann verrechnet.

Übersicht der Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sowie Strompreisbremsengesetz (StromPBG):

 

Strom

 

Gas

 

Fernwärme

- Deckelung des Preises auf 40 Cent/kWh (brutto)

 

- Deckelung des Preises auf 12 Cent/kWh (brutto)

 

- Deckelung des Preises auf 9,5 Cent/kWh (brutto)

- gilt für 80% des zu erwartenden Jahresverbrauches (2022)

 

- gilt für 80% des zu erwartenden Jahresverbrauches

 

- gilt für 80% des zu erwartenden Jahresverbrauches

- als Grundlage dient in der Regel der Vorjahresverbrauch

 

- als Grundlage dient der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch; Grundlage ist daher zumeist der Jahresverbrauch von 2021

 

- als Grundlage dient der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch; Grundlage ist daher zumeist der Jahresverbrauch von 2021

- eine neue Abschlagsmitteilung der Stadtwerke Neustrelitz erhalten Sie vor dem 01.01.2023

 

- eine neue Abschlagsmitteilung der Stadtwerke Neustrelitz erhalten Sie vor dem 01.01.2023

 

- eine neue Abschlagsmitteilung der Stadtwerke Neustrelitz erhalten Sie vor dem 01.01.2023

- darin sind die neuen Abschläge und die Verrechnung der Monate Januar und Februar enthalten

 

- darin sind die neuen Abschläge und die Verrechnung der Monate Januar und Februar enthalten 

 

- darin sind die neuen Abschläge und die Verrechnung der Monate Januar und Februar enthalten 

- die Entlastungen gelten vorerst für das Jahr 2023 und können durch die Bundesregierung darüber hinaus bis zum 30.04.2024 verlängert

 

- die Entlastungen gelten vorerst für das Jahr 2023 und können durch die Bundesregierung darüber hinaus bis zum 30.04.2024 verlängert

 

- die Entlastungen gelten vorerst für das Jahr 2023 und können durch die Bundesregierung darüber hinaus bis zum 30.04.2024 verlängert

 

Mithilfe des BDEW-Rechner (BDEW-Rechner) können Sie Ihre monatliche Einsparung durch die Preisbremsen und die anfallenden Kosten für Strom und Gas in Privathaushalten berechnen.

Ein Wichtiger Hinweis zur Strompreisbremse:

Die Neustrelitzer Stadtwerke haben zum 1. Januar 2023 (Umlandkunden zum 1. Februar 2023) die Preise für Strom und Gas wie angekündigt angehoben. Eine Kilowattstunde strelitz.strom24-plus kostet  beispielsweise mit Beginn des nächsten Jahres 36,09 Cent pro Kilowattstunde (Arbeitspreis). Mit dieser Anpassung bleiben die Strompreise Dank einer umsichtigen Beschaffungsstrategie bei einem großen Teil der Kunden deutlich unter der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Deckelung von 40 Cent pro Kilowattstunde bei 80 Prozent des Verbrauchs.

Für die Zukunft bleibt der Fokus auf einem sparsamen Umgang mit Energie gerichtet. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, das Licht bei Verlassen des Raumes ausschalten, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.