Ein Jahr geprägt von relevanten Verhandlungen und Entscheidungen in der Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Neustrelitz GmbH. Am 20. Januar beschließt der Aufsichtsrat den Bau eines Gas- und Dampfturbinen Kraftwerkes. Wenige Tage später entscheidet die Stadt Neustrelitz über eine Satzung der öffentlichen Fernwärmeversorgung und kommt so dem Wunsch der Bevölkerung nach.
Ein einschneidendes Ereignis folgte am 31. März. Nach Abschluss des Antragverfahren entschied das Wirtschaftsministerium des Landes M-V, dass neben Schwerin und Güstrow auch Neustrelitz die Genehmigung nach § 5, Abs. 1 EnWG erhalten wird, um die Versorgung anderer mit Energie (Strom) aufnehmen zu können. Im Oktober kann zudem noch ein weiteres Heizwerk in der Schwentner Straße in Betrieb genommen werden.
Am 24. November wird dann das Fundament für die Errichtung eines Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerkes, kurz GuD-Kraftwerk, gelegt. Dies geschieht effektiv im Zuge der Fernwärmeausbreitung. Der Prozess der Kraft-Wärme-Kopplung wird angewendet. Im selben Monat wird zur Netzentflechtung ein Übergabeschalthaus am Umspannwerk in der Penzliner Straße erbaut.
Was indessen für die Bevölkerung und für das Image der Stadtwerke Neustrelitz von wesentlicher Bedeutung war, ist der Anwuchs des Mitarbeiterstammes von anfänglich 6 auf 76 Mitarbeitern und 1 Auszubildenden. Zudem spielt die Rekonstruktion des alten Wasserwerkes in Strelitz-Alt eine wichtige Rolle bei der Festigung des Ansehens der Stadtwerke Neustrelitz GmbH in der Öffentlichkeit. Die Orte Neustrelitz, Klein Trebbow, Groß Trebbow, Hohenlanke, Fürstensee und Drewin werden mit Wasser aus Tiefbrunnen versorgt.